Nr. 11

Die für Kommunikationszwecke genutzten Dienste und die technischen Mittel für ihre Bereitstellung haben sich beträchtlich weiterentwickelt. Anstelle herkömmlicher Übermittlungsdienste für Sprachtelefonie, Textnachrichten (SMS) und E-Mail verwenden die Endnutzer zunehmend funktional gleichwertige Online-Dienste wie VoIP-Telefonie, Nachrichtenübermittlung (Messaging) und webgestützte E-Mail-Dienste. Zur Gewährleistung eines wirksamen und einheitlichen Schutzes der Endnutzer bei der Benutzung funktional gleichwertiger Dienste wird in dieser Verordnung die in der [Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation 24 ] festgelegte Begriffsbestimmung für elektronische Kommunikationsdienste verwendet. Diese Begriffsbestimmung erfasst nicht nur Internetzugangsdienste und Dienste, die ganz oder teilweise in der Übertragung von Signalen bestehen, sondern auch interpersonelle Kommunikationsdienste, die nummerngebunden oder nummernunabhängig sein können, beispielsweise VoIP-Telefonie, Nachrichtenübermittlung und webgestützte E-Mail-Dienste. Der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation ist auch im Hinblick auf interpersonelle Kommunikationsdienste, die nur eine untergeordnete Nebenfunktion eines anderen Dienstes darstellen, unverzichtbar; deshalb sollten derartige Dienste, die auch eine Kommunikationsfunktion aufweisen, ebenfalls unter diese Verordnung fallen.