Mit dem Verbot der Speicherung der Kommunikation soll nicht jede automatische, einstweilige und vorübergehende Speicherung dieser Informationen untersagt werden, soweit diese zum alleinigen Zweck der Durchführung der Übermittlung über das elektronische Kommunikationsnetz erfolgt. Untersagt werden soll ebenfalls nicht die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten zur Gewährleistung der Sicherheit und Kontinuität der elektronischen Kommunikationsdienste, darunter die Prüfung auf Sicherheitsbedrohungen wie Vorhandensein von Schadsoftware oder die Verarbeitung von Metadaten zur Sicherung der Einhaltung der erforderlichen Dienstqualitätsanforderungen wie Latenz, Verzögerungsschwankung (Jitter) usw.