Nr. 19

Der Inhalt der elektronischen Kommunikation fällt in den Wesensgehalt des nach Artikel 7 der Charta geschützten Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation. Eingriffe in die Inhalte der elektronischen Kommunikation sollten nur unter eindeutig festgelegten Voraussetzungen, zu ganz bestimmten Zwecken und unter Einhaltung angemessener Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch erlaubt werden. Diese Verordnung sieht die Möglichkeit vor, dass die Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste mit einer in Kenntnis der Sachlage gegebenen Einwilligung aller betroffenen Endnutzer die in Übertragung befindlichen elektronischen Kommunikationsdaten verarbeiten können. Beispielsweise können so Betreiber Dienstleistungen anbieten, die das Scannen aller E-Mail-Nachrichten zur Entfernung von bestimmtem, zuvor festgelegten Material umfassen. Angesichts der Sensibilität der Kommunikationsinhalte wird in dieser Verordnung von der Annahme ausgegangen, dass die Verarbeitung solcher Inhaltsdaten hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste, die beabsichtigen, solche Arten von Daten zu verarbeiten, sollten vor der Verarbeitung stets die Aufsichtsbehörde konsultieren. Eine solche Konsultation sollte nach Artikel 36 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen. Diese Annahme bezieht sich nicht auf die Verarbeitung von Inhaltsdaten zur Bereitstellung eines vom Endnutzer gewünschten Dienstes, wenn der Endnutzer darin eingewilligt hat und die Verarbeitung nur zu den Zwecken und für die Dauer erfolgt, die für den Dienst unbedingt notwendig und verhältnismäßig sind. Nachdem elektronische Kommunikationsinhalte vom Endnutzer verschickt und von dem bzw. den bestimmungsgemäßen Endnutzern empfangen wurden, können sie von den Endnutzern oder von einem Dritten, der von den Endnutzern mit der Aufzeichnung oder Speicherung solcher Daten beauftragt wurde, aufgezeichnet oder gespeichert werden. Eine solche Verarbeitung der Daten muss im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 stehen.