Nr. 20

Die Endeinrichtungen der Endnutzer elektronischer Kommunikationsnetze und alle Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Endeinrichtungen, ob sie nun von solchen Geräten gespeichert oder ausgesendet, von ihnen angefordert oder verarbeitet werden, um sich mit anderen Geräten oder mit Netzanlagen verbinden zu können, sind Teil der Privatsphäre der Endnutzer, die dem Schutz aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterliegt. Die Informationen im Zusammenhang mit solchen Endeinrichtungen erfordern einen erhöhten Schutz der Privatsphäre, da solche Endeinrichtungen Informationen enthalten oder verarbeiten, die einen tiefen Einblick in komplexe emotionale, politische und soziale Aspekte der Persönlichkeit einer Person geben können, darunter Nachrichteninhalte, Bilder, Aufenthaltsorte durch Zugriff auf die GPS-Funktionen der Geräte sowie Kontaktlisten und andere bereits in dem Gerät gespeicherte Informationen. Darüber hinaus können unerwünschte Verfolgungswerkzeuge wie z. B. Spyware, Webbugs, versteckte Kennungen und Verfolgungs-Cookies ohne das Wissen des Endnutzers in dessen Endeinrichtung eindringen, um Zugang zu Informationen zu erlangen, versteckte Informationen zu speichern oder die Nutzeraktivität zu verfolgen. Informationen in Bezug auf das Gerät des Endnutzers können auch im Fernzugang zu Identifizierungs- und Verfolgungszwecken erhoben werden, mit Techniken wie der Verfolgung von Gerätekennungen, was oft ohne Wissen des Endnutzers geschieht, und können eine ernsthafte Verletzung der Privatsphäre dieser Endnutzer darstellen. Techniken, mit denen die Aktivitäten der Endnutzer heimlich beobachtet werden, indem z. B. ihre Online-Aktivitäten oder die Standorte ihrer Endeinrichtungen verfolgt werden, oder mit denen die Funktionsweise der Endeinrichtungen der Endnutzer unbemerkt manipuliert wird, stellen eine ernste Bedrohung der Privatsphäre der Endnutzer dar. Deshalb sollten derartige Eingriffe in die Endeinrichtungen der Endnutzer nur mit Einwilligung des Endnutzers und für bestimmte transparente Zwecke erlaubt sein.