Nr. 28

In Sonderfällen ist es gerechtfertigt, die Unterdrückung der Rufnummernanzeige aufzuheben. Die Rechte der Endnutzer auf Privatsphäre in Bezug auf die Rufnummernanzeige sollten eingeschränkt werden, wenn dies erforderlich ist, um belästigende Anrufe zurückzuverfolgen, sowie in Bezug auf die Rufnummernanzeige und Standortdaten, wenn dies erforderlich ist, damit Notdienste wie eCall ihre Aufgaben so effektiv wie möglich erfüllen können.