Es gibt technische Möglichkeiten, mit denen Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste den Erhalt unerwünschter Anrufe durch die Endnutzer auf unterschiedliche Weisen begrenzen können, z. B. durch Sperren stiller Anrufe und anderer betrügerischer und belästigender Anrufe. Die Betreiber öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste sollten solche Technik einsetzen und Endnutzer vor belästigenden Anrufen kostenlos schützen. Die Betreiber sollten dafür sorgen, dass die Endnutzer vom Vorhandensein solcher Funktionen Kenntnis haben, indem sie beispielsweise auf ihrer Website darauf hinweisen.