Nr. 30

Öffentlich zugängliche Verzeichnisse der Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste finden eine weite Verbreitung. Öffentlich zugängliche Verzeichnisse sind Verzeichnisse oder Dienste, die Informationen über Endnutzer wie deren Telefonnummer (auch Mobiltelefonnummer), E-Mail-Adresse oder andere Kontaktangaben enthalten und Auskunftsdienste umfassen. Das Recht natürlicher Personen auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten erfordert, dass Endnutzer, die natürliche Personen sind, um ihre Einwilligung gebeten werden, bevor ihre personenbezogenen Daten in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Das berechtigte Interesse juristischer Personen erfordert, dass Endnutzer, die juristische Personen sind, das Recht haben, der Aufnahme der auf sie bezogenen Daten in ein Verzeichnis zu widersprechen.