Nr. 31

Wenn Endnutzer, die natürliche Personen sind, ihre Einwilligung zur Aufnahme ihrer Daten in ein solches Verzeichnis geben, sollten sie mit ihrer Einwilligung auch bestimmen können, welche Kategorien personenbezogener Daten in das Verzeichnis aufgenommen werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Benutzername, Telefonnummer). Außerdem sollten die Betreiber öffentlicher Verzeichnisse die Endnutzer über die Zwecke des Verzeichnisses und die Suchfunktionen informieren, bevor sie sie in das Verzeichnis aufnehmen. Die Endnutzer sollten mit ihrer Einwilligung auch bestimmen können, anhand welcher Kategorien personenbezogener Daten ihre Kontaktangaben durchsucht werden können. Die Kategorien personenbezogener Daten, die in das Verzeichnis aufgenommen werden, und die Kategorien personenbezogener Daten, anhand deren die Kontaktangaben der Endnutzer durchsucht werden können, müssen nicht notwendigerweise dieselben sein.