In dieser Verordnung wird unter Direktwerbung jede Art von Werbung verstanden, mittels derer eine natürliche oder juristische Person Direktwerbung über elektronische Kommunikationsdienste unmittelbar an einen oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Endnutzer richtet. Dies umfasst neben dem zu gewerblichen Zwecken erfolgenden Anbieten von Produkten und Dienstleistungen auch Nachrichten von politischen Parteien, die sich über elektronische Kommunikationsdienste an natürliche Personen wenden, um für ihre Parteien zu werben. Dasselbe sollte für Nachrichten gelten, die von anderen Organisationen ohne Erwerbszweck übermittelt werden, um die Zwecke ihrer Organisation zu fördern.