Wenn Endnutzer in den Empfang unerbetener Direktwerbung eingewilligt haben, sollten sie dennoch in der Lage sein, ihre Einwilligung jederzeit auf einfache Weise zu wiederrufen. Zur Erleichterung der wirksamen Durchsetzung der Unionsvorschriften über unerbetene Direktwerbung ist es notwendig, die Verschleierung der Identität und die Verwendung falscher Identitäten, falscher Rücksendeadressen oder Rückrufnummern bei der Durchführung unerbetener gewerblicher Direktwerbung zu untersagen. Unerbetene Werbung sollte daher eindeutig als solche erkennbar sein, die Identität der übermittelnden juristischen oder natürlichen Person offenlegen oder angeben, in wessen Namen die Nachricht übermittelt wird, und die nötigen Informationen geben, damit die Empfänger ihr Recht ausüben können, dem weiteren Empfang von schriftlichen und mündlichen Werbenachrichten zu widersprechen.