Nr. 35

Um einen einfachen Widerruf der Einwilligung zu ermöglichen, sollten juristische oder natürliche Personen, die Direktwerbung per E-Mail betreiben, einen Link oder eine gültige E-Mail-Adresse angeben, mit deren Hilfe Endnutzer ihre Einwilligung auf einfache Weise widerrufen können. Juristische oder natürliche Personen, die Direktwerbung mittels persönlicher Anrufe und mittels Anrufen über automatische Anruf- und Kommunikationssysteme betreiben, sollten ihre Anschlussrufnummer, unter der das Unternehmen angerufen werden kann, oder einen besonderen Kode angeben, der kenntlich macht, dass es sich um einen Werbeanruf handelt.