Nr. 5

Die Bestimmungen dieser Verordnung präzisieren und ergänzen die in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten allgemeinen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten im Hinblick auf elektronische Kommunikationsdaten, die als personenbezogene Daten einzustufen sind. Diese Verordnung führt daher zu keiner Absenkung des Schutzniveaus, das natürliche Personen nach der Verordnung (EU) 2016/679 genießen. Eine Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten durch Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste sollte nur im Einklang mit der vorliegenden Verordnung erlaubt sein.