Nr. 6

Die Grundsätze und wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 22 haben sich im Allgemeinen zwar bewährt, jedoch hat diese Richtlinie mit der Entwicklung der Wirklichkeit der Technik und der Märkte nicht vollständig Schritt gehalten, weshalb der Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation uneinheitlich bzw. nicht wirksam genug ist. Zu solchen Entwicklungen zählt beispielsweise der Markteintritt von elektronischen Kommunikationsdiensten, die aus Sicht des Verbrauchers herkömmliche Dienste ersetzen, für die aber nicht dieselben Vorschriften gelten. Eine andere solche Entwicklung ist das Aufkommen neuer Techniken für die Verfolgung des Online-Verhaltens der Endnutzer, die von der Richtlinie 2002/58/EG nicht erfasst werden. Die Richtlinie 2002/58/EG sollte daher aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden.